Ab dem 1. Juni 2025 gelten mit dem KostRÄG 2025 neue Rahmenbedingungen in der Abrechnung nach RVG: Dabei sind die Betragsrahmen- sowie die Festgebühren um neun Prozent und die Wertgebühren um sechs Prozent angehoben worden. Ebenso sind die Gerichtsgebühren ebenfalls linear um neun Prozent bzw. sechs Prozent angehoben worden.

Erfahren Sie in unseren RVG-Webinaren von Gebühren- und Abrechnungsexperte Norbert Schneider den aktuellen Stand und vermeiden so Fehler in der Abrechnung und verschenktes Honorar.
Neben zahlreichen Praxisbeispielen werden unter anderem wichtige Anrechnungsfragen sowie Sonderfälle bei Terminsgebühren behandelt, sodass Sie das neue Gebührenrecht kompetent anwenden können!

Fit für das neue RVG – korrekt abrechnen nach dem KostBRÄG 2025

11.06.2025, 11:30 bis 13 Uhr

111 € inkl. USt.

RVG-Erhöhung 2025 – so rechnen Sie richtig ab!

18.06.2025, 10 bis 11:30 Uhr

119 € zzgl. USt.