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RVG Erhöhung 2025

Am 1. Juni 2025 wurden mit Inkrafttreten des KostBRÄG insgesamt sieben Kostengesetze – GKG, FamGKG, GNotKG, GvKostG, JVKostG, JVEG und RVG – geändert. Was bedeutet das für die Anrechnung mehrerer Gebühren, die Abrechnung in Mahnverfahren und Familiensachen sowie die Kostenrechnung für Notariate? Gebührenpapst Norbert Schneider klärt in seiner neuen Broschüre zur RVG-Erhöhung 2025 auf.

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Praxisbeispiele zu neuen Gebührentabellen und Übergangsregelungen

Die Fachinfo-Broschüre „RVG-Erhöhung 2025“ von Norbert Schneider enthält zahlreiche Praxisbeispiele, die die Arbeit mit den neuen Gebührentabellen erleichtern.

Inhalte der Fachinfo-Broschüre:

  • Änderungen in den Kostengesetzen:
    RVG, GKG, FamGKG, GNotKG
  • Das Wichtigste zum Übergangsrecht:
    Praxisbeispiele zu den Übergangsregelungen
  • Die neuen Gebührentabellen nach
    • 13 RVG Abs. 1 RVG
    • 34 GKG / § 28 FamGKG
    • 49 Abs. 1 RVG
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Zum Autor:

Rechtsanwalt Norbert Schneider ist einer der versiertesten Praktiker im Bereich des anwaltlichen Gebühren- und Kostenrechts und Autor zahlreicher Fachpublikationen und Seminare. So hat er bereits zahlreiche Werke zum RVG veröffentlicht. Er ist außerdem Autor der Fachinfo-Tabelle Gerichtsbezirke 2025.

Bild: Adobe Stock/©m2k7

Kürzlich ist die RVG-Erhöhung im Zuge des KostBRÄG in Kraft getreten. Gibt es Fachinformationen, die Sie sich hierzu wünschen?

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